Wenn ich mich mit meiner Kamera in der Natur bzw. der vom Menschen geformten Kulturlandschaft bewege, verstehe ich mich als Gast in diesen Räumen. Die Gastgeber sind die heimische Flora und Fauna sowie ggf. Landwirte, Förster, Jäger, Naturstiftungen, etc. Damit ich guten Gewissens schöne Aufnahmen mit nach Hause nehmen kann, gibt es ein paar Grundregeln zu beachten, welche ich für mich folgendermaßen ausformuliert habe:

#01 | AUF DEN WEGEN BLEIBEN

Ich bleibe stets auf den vorgegeben Wander- und Waldwegen. Die Natur ist Rückzugsort für viele verschiedene Tierarten, welche durchaus unterscheiden können, ob man sich auf den gewohnten Spazierwegen aufhält oder in ihre Gebiete eindringt - Stress und Fluchtverhalten sind hier die Folgen.

Auch (seltene) Pflanzen, Pilze oder andere Gewächse können durch das achtlose Umherstreifen abseits der Wege beschädigt werden. Beim Ansteuern von Ansitzplätzen versuche ich ein besonderes Augenmerk hierauf zu haben und mich möglichst rücksichtsvoll zu verhalten.


#02 | ABSTAND HALTEN

Wildtiere mögen es nicht, wenn man ihnen zu nahekommt. Ich lasse sie ihrer Wege ziehen und versuche sie nicht zu bedrängen oder ihnen hinter zulaufen. Manchmal wird man sogar mit Neugier seines Gegenübers belohnt und sie nähern sich von selbst. Ruhig bleiben, hektische Bewegungen vermeiden und alles wird gut.


#03 | NICHT ANFASSEN

Grundsätzlich sollte man keine Wildtiere anfassen, da immer die Gefahr einer gegenseitigen Ansteckung mit Bakterien, Viren oder Pilzen besteht (Stichwort "Zoonosen"), mögen sie auch noch so zutraulich und flauschig wirken. Beim Berühren von Jungtieren besteht zusätzlich die Gefahr, dass ihre Eltern sie aufgrund des menschlichen / fremden Geruchs nicht mehr annehmen!


#04 | NICHT FÜTTERN

Füttern von Wildtieren ist niemals* eine gute Idee: Zu groß ist die Gefahr, sie durch nicht artgerechte Nahrung zu schädigen. Zudem können sie durch Fütterung die Scheu vor dem Menschen verlieren, was zu weiteren Problemen führt (Einzug in Siedlungen, Verkehrsunfälle, etc.). Die Fütterung von Wildtieren ist im Bundesjagdgesetz geregelt und liegt in der Verantwortung von Jägern und Förstern. Spaziergängern ist es hiernach grundsätzlich untersagt Wildtiere zu füttern, in Schleswig-Holstein können bei Zuwiderhandlungen Bußgelder von bis zu 5.000 EUR fällig werden.

*Die Fütterung von Vögeln ist hiervon noch einmal gesondert zu betrachten, jedoch gibt es auch hier einige Dinge zu beachten! Und mag es noch so idyllisch wirken: Bitte keine Wasservögel mit Brot füttern! Es lässt den Magen aufquellen, enthält zu viel Salz oder Zucker und kann aufgrund des erhöhten Nährstoffeintrags in den Gewässern zur Algenbildung führen.


#05 | KOMMUNIKATION

Wenn ich bestimmte Gebiete betreten oder Ansitzmöglichkeiten und Hochsitze nutzen möchte, spreche ich vorher immer mit den jeweils zuständigen Jägern und Förstern über mein Anliegen.

In erster Linie hat dies für mich etwas mit Respekt seinem gegenüber zu tun - der für mich wichtigste Grundsatz, wenn es um meine Fotografie geht. Außerdem geht es auch um das Betreten von ggf. Privatbesitz und / oder Gebieten, welche bejagt werden. Und niemand möchte einen Jagdunfall, weder vor noch hinter dem Abzug.

Habe ich geeignete Plätze für die Beobachtung von Wildtieren gefunden, überlege ich mir stets gut, mit wem ich diese Informationen neben den zuständigen Jägern / Förstern teile und verzichte lieber auf detaillierte Ortsangaben - zum Wohle der Tiere.


#06 | DIE SACHE MIT DEN VIERBEINERN

Wildtiere nehmen Hunde schon aus großer Entfernung wahr. Laufen Hunde ohne Leine herum, kann es leicht passieren, dass sie dabei die Fluchtdistanz der Wildtiere unterschreiten. Dies führt in aller Regel zu Fluchtreaktion, Stress und unnötigem Energieverbrauch - vor allem zur Brut und Setzzeit sowie im Winter mit verheerenden Folgen (Abbruch der Brut, Rückgang / Vertreibung von Populationen). Dies gilt unter anderem auch für am Boden brütende Vögel, denn auch sie werden von nicht angeleinten Hunden aufgeschreckt und verlassen daraufhin ihr Nest: Die Eier kühlen aus / überhitzen, fallen Nesträubern zum Opfer oder werden durch den Hund selbst zerstört - die Brut ist verloren.

Das freie Herumlaufen kann auch für den Hund selbst gefährlich werden: In Schutzgebieten gibt es giftige Kreuzottern, welche durch Hunde aufgeschreckt werden können und sich entsprechend zur Wehr setzen. Gleiches gilt für Mütterkühe auf Weiden, welche ihre Jungtiere bis auf das Äußerste verteidigen, ebenso wie bei Wildschweinen. Auch Dachs- und Fuchsbauten können für Hunde, welche ihrem Jagdtrieb oder der reinen Neugier folgen, zum Verhängnis werden: Bleiben sie stecken oder treffen auf die Bewohner, kann es das letzte Abenteuer für den geliebten Vierbeiner sein.

So oder so: Nach Landeswaldgesetz herrscht in den Wäldern Schleswig-Holsteins eine ganzjährige Leinenpflicht - vollkommen unabhängig von Rasse, Geschlecht, Alter und wie gut oder schlecht ein Hund erzogen ist.

 

Zum Schluss noch eine eigentlich selbstverständliche Sache: Bitte immer den Kot einsammeln und korrekt entsorgen. Wer hierfür allen Ernstes gute Argumente braucht: Hundekot kann Fäkalkeime oder Krankheitserreger enthalten - weder gut für Wildtiere, Pflanzen Erntegut auf landwirtschaftlich genutzten Flächen oder unvorsichtigen Fotografen, welche sich dort hineinlegen ...


#07 | GENIESSEN

Unsere moderne Welt ist bereits sehr laut und hektisch, daher versuche ich immer so weit wie möglich abzuschalten, wenn ich mit der Kamera oder dem Fernglas unterwegs bin: Musik aus, Smartphone lautlos stellen und in den Rucksack packen - einfach die Ruhe der Natur genießen und tief durchatmen.

Als Bonus gibt es gibt jede Menge zu entdecken: Pflanzen, Pilze, Trittsiegel oder andere Hinterlassenschaften von Wildtieren.

 

Für die Hinterlassenschaften meiner Artgenossen (hier ist die Rede von Müll) habe ich in der Regel immer ein Behältnis oder Tüte am Rucksack, sodass ich ihn mitnehmen und zuhause oder an öffentlichen Abfallbehältern entsorgen kann. Müll gehört nicht in die Natur! Und wenn man ihn selbst nicht mitnimmt, wer dann? Eben!


QUELLEN

Naturschutzbund Deutschland | Bundesnaturschutzgesetz | Publikationen vom Land Schleswig-Holstein | Waldgesetz für das Land Schleswig-Holstein | Jagdgesetz für das Land Schleswig-Holstein